Anforderungen für die Anerkennung von Yogakursen über die ZPP

Damit Yogakurse von den Krankenkassen als Präventionskurse nach § 20 SGB V anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

1. Berufliche Qualifikation

Grundberuf im Gesundheitsbereich: Der Yogalehrer sollte über einen anerkannten Grundberuf verfügen, z. B. Physiotherapeut, Arzt, Sportwissenschaftler, Psychologe oder Ähnliches.

Alternativ: Wenn kein Grundberuf vorhanden ist, ist eine umfangreiche Yogalehrerausbildung erforderlich (siehe Punkt 2).

 

2. Umfang der Yogalehrerausbildung

Die Ausbildung muss mindestens 500 Stunden umfassen und über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren durchgeführt werden.

Sie sollte den Standards anerkannter Verbände entsprechen (z. B. BDY).

Inhalte der Ausbildung:

Asanas (Körperhaltungen)

Pranayama (Atemtechniken)

Meditation

Anatomie und Physiologie

Yoga-Philosophie

Methodik und Didaktik

 

3. Nachweis von Unterrichtserfahrung

200 Stunden Unterrichtserfahrung: Wenn kein medizinischer Grundberuf vorliegt, müssen nach Abschluss der Ausbildung mindestens 200 Stunden Unterrichtspraxis nachgewiesen werden.

Der Nachweis erfolgt z. B. durch Teilnehmerlisten, Stundenprotokolle oder Bestätigungen eines Studios oder Arbeitgebers.

 

4. Spezifische Fortbildung im Bereich Prävention

Kenntnisse in Stressprävention oder Stressbewältigung sind notwendig, da Yoga als Präventionsmaßnahme häufig in diesem Bereich angesiedelt ist.

Dies kann durch eine zusätzliche Fortbildung oder entsprechende Inhalte in der Yogalehrerausbildung nachgewiesen werden.

 

5. Erstellung eines Kurskonzepts

Das Kurskonzept muss den Vorgaben des Leitfadens Prävention der Krankenkassen entsprechen.

Inhalte des Kurskonzepts:

Ziel des Kurses: Förderung von Entspannung, Stressbewältigung und Körperbewusstsein.

Methodik und Didaktik: Beschreibung der eingesetzten Übungen und deren Zielsetzung.

Kursumfang: Mindestens 8 Einheiten à 60 Minuten.

Inhalte: Asanas, Atemtechniken, Entspannungsübungen und Meditation.

 

6. Zertifizierung bei der ZPP

Anmeldung und Einreichung der Unterlagen über das Online-Portal der ZPP.

Erforderliche Unterlagen:

Nachweise über die Ausbildung (Zertifikat der Yogalehrerausbildung)

Nachweise über Unterrichtserfahrung (falls erforderlich)

Konzept des Yogakurses

Weitere Qualifikationsnachweise (z. B. Stressprävention)

 

7. Kontinuierliche Weiterbildung

Yogalehrer sollten sich regelmäßig weiterbilden, um die Qualität ihrer Kurse sicherzustellen. Dies kann auch durch spezifische Workshops oder Fortbildungen im Bereich Prävention erfolgen.